Ein weltweit tätiges Unternehmen stand vor der Aufgabe, seine Organisation grundlegend zu verschlanken. Eine komplette Führungsebene sollte entfallen, um Entscheidungswege zu verkürzen, Doppelstrukturen abzubauen und die verbleibenden Verantwortlichkeiten klarer zu ordnen.
Angesichts der Zahl der betroffenen Führungskräfte, der wirtschaftlichen Bedeutung der Maßnahme und des Risikos späterer Kündigungsschutzverfahren war früh klar: Die Restrukturierung musste nicht nur unternehmerisch überzeugend, sondern auch arbeitsrechtlich belastbar vorbereitet werden.
Gemeinsam mit Geschäftsleitung und Personalabteilung wurde zunächst ein detailliertes Organisationskonzept entwickelt. Darin wurde festgelegt, welche Führungsebene künftig wegfallen sollte, aus welchen betrieblichen Gründen dies erforderlich war und wie die verbleibenden Aufgaben neu verteilt werden. Entscheidend war, dass das Konzept in sich schlüssig, widerspruchsfrei und frei von Willkür war.
Hier lag ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung. Denn bei betriebsbedingten Kündigungen kommt es nicht nur darauf an, dass eine unternehmerische Entscheidung getroffen wurde. Sie muss auch so dokumentiert sein, dass später nachvollziehbar bleibt, weshalb der Beschäftigungsbedarf für bestimmte Positionen dauerhaft entfällt und weshalb eine Weiterbeschäftigung auf vergleichbarem Niveau nicht möglich ist.
Auf dieser Grundlage wurden die beabsichtigten betriebsbedingten Kündigungen vorbereitet. Wir prüften, welche Stellen tatsächlich wegfallen, ob freie und zumutbare Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und in welchen Fällen eine Sozialauswahl erforderlich ist. Zudem begleiteten wir die Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Der Betriebsrat wurde umfassend über das neue Organisationsmodell, die Gründe für den Wegfall der jeweiligen Funktionen und die geplante Umsetzung informiert. Auch hier gilt: Fehler in der Betriebsratsanhörung sind einer der häufigsten Angriffspunkte in Kündigungsschutzverfahren.
Parallel dazu stand eine konfliktarme Umsetzung im Fokus. Noch bevor gerichtliche Auseinandersetzungen entstanden, wurden Gespräche mit den betroffenen Führungskräften und deren anwaltlichen Vertretern geführt. Dabei wurde transparent erläutert, weshalb die Führungsebene entfällt, warum alternative Einsatzmöglichkeiten nicht bestehen und wie die prozessualen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen sind.
Vor diesem Hintergrund entschieden sich viele Betroffene für eine planbare außergerichtliche Lösung. Es konnten Aufhebungsverträge mit moderaten Abfindungen abgeschlossen werden, die unterhalb typischer gerichtlicher Vergleichssummen lagen.
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