Über den Autor:

RAin Katharina Marci

Syndikusrechtsanwältin

  • Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
  • Seit 2023 Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei HESSENMETALL
  • 2. Staatsexamen 2022
  • Mitglied im Center of Competence „Betriebliche Altersvorsorge“ von HESSENMETALL
  • Ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht Gießen
  • Mitglied im Beirat Jobcenter Marburg-Biedenkopf

Erfolgreiche Verteidigung fristloser Kündigungen wegen Diebstahls

Im Betrieb wurde festgestellt, dass vier Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum hinweg auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplans zusammengewirkt hatten. Sie entwendeten hochwertige Werkzeuge sowie unterschiedliche Metallwaren im Gesamtwert von ca. 30.000 € und veräußerten diese gewinnbringend weiter.
Angesichts der Systematik des Vorgehens, des erheblichen Schadens und der vorsätzlichen Begehung lag ein besonders schwerwiegender Vertrauensbruch vor.

Gemeinsam mit den Ermittlungsbehörden wurde zunächst sichergestellt, dass der Sachverhalt umfassend und sorgfältig aufgeklärt wird.

Vor Ausspruch der Kündigungen wurden zudem alle betroffenen Mitarbeiter zu den im Raum stehenden Vorwürfen angehört. Da die Kündigungen rechtssicher sein sollten, haben wir angeraten neben Tatkündigungen auch Verdachtskündigungen auszusprechen. Bei Verdachtskündigungen ist die ordnungsgemäße Anhörung des Mitarbeiters Wirksamkeitsvoraussetzung der Kündigung. Hierbei können bereits kleine Fehler oder Ungenauigkeiten in der Einladung zur Anhörung und der Dokumentation können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen. Hier lag ein besonderer Schwerpunkt unserer Beratung – von der Vorbereitung der Gespräche über die Formulierung der Fragen bis zur rechtssicheren Dokumentation der Antworten.

Nachdem der Sachverhalt bestmöglich aufgeklärt war, begleiteten wir das Unternehmen bei der schriftlichen Anhörung des Betriebsrats nach § 102 BetrVG. Der Betriebsrat wurde sowohl über die beabsichtigten Tatkündigungen als auch über die in Betracht kommenden Verdachtskündigungen umfassend informiert. Auch hier gilt: Jeder formale Fehler in der Betriebsratsanhörung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung. In der Praxis ist dies einer der häufigsten Angriffspunkte im Kündigungsschutzverfahren. Wir haben daher besonderes Augenmerk auf die vollständige, verständliche und widerspruchsfreie Darstellung des Sachverhalts und der Kündigungsgründe gelegt.

Im Rahmen der Beratung wurden sämtliche relevanten Umstände in eine umfassende Interessenabwägung einbezogen, insbesondere: die Höhe des verursachten Schadens, die Dauer der Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter, die Schwere und Systematik des Vorgehens, das Risiko weiterer Schäden und Nachahmungseffekte im Betrieb.

Vor diesem Hintergrund entschied sich das Unternehmen für fristlose Kündigungen aller vier Mitarbeiter. Unsere Aufgabe war es, diesen Schritt rechtlich abzusichern und die Entscheidung so vorzubereiten, dass sie im Kündigungsschutzprozess Bestand haben konnte.

Galeriefoto von Tobias Tullius auf Unsplash

Die fristlosen Kündigungen wurden ausgesprochen und im Kündigungsschutzprozess erfolgreich verteidigt. Durch unsere frühzeitige Einbindung in den Sachverhalt und die strukturierte und rechtssichere Beratung konnte das Mitgliedsunternehmen die Arbeitsverhältnisse wirksam beenden und weitere wirtschaftliche Schäden vermeiden.