Über den Autor:

RAin Martina Stüting

Assessorin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Zertifizierte Mediatorin (IMB)

  • Rechtsanwältin
  • Fachanwältin für Arbeitsrecht
  • Seit 2009 Rechtsanwältin für Arbeitsrecht bei Hessenmetall
  • 3 Jahre selbständig tätig als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht in eigener Kanzlei
  • 9 Jahre Tätigkeit als Rechtsanwältin im Arbeitsrecht in mittelständischen Kanzleien
  • 2. Staatsexamen 1997
  • Mitglied im Center of Competence „Arbeitsschutz“ von Hessenmetall
  • Ehrenamtliche Richterin am Sozialgericht Gießen
  • Stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat des medizinischen Dienstes Hessen
  • Mitglied im Beirat des Jobcenter Marburg-Biedenkopf

Schließung zweier Konzernunternehmen

Die Schließung von ganzen Unternehmensstandorten bedarf in der Regel einer Vielzahl an arbeitsrechtlichen Einzelschritten.

Im hier beschriebenen Fall beabsichtigte ein Mitgliedsunternehmen sowohl eine Produktions- als auch die dazugehörige Verwaltungsgesellschaft an seinen mittelhessischen Standorten dauerhaft zu schließen und die Tätigkeit zukünftig nur noch in Baden-Württemberg fortzuführen. Insgesamt waren von der Maßnahme über 300 Arbeitnehmer/-innen betroffen, worauf der Betriebsrat ein Sozialplanvolumen in vierfacher Höhe der von Arbeitgeberseite zur Verfügung stehenden Finanzmittel forderte. Um hier zu einer machbaren Lösung zu kommen, unterstützten wir das Unternehmen im ersten Schritt im Rahmen eines Mediationsverfahrens.

Dort konnte eine Einigung hinsichtlich der finanziellen Ausstattung des Sozialplans erreicht werden, die bei nur noch 50% der ursprünglich vom Betriebsrat geforderten Summe lag. Ergänzt wurde das Ergebnis durch eine Patronatserklärung der in die Gespräche involvierten Muttergesellschaft des Unternehmens, um die zu zahlenden Beträge abzusichern.

Auf die Mediation folgten 14 Verhandlungstermine innerhalb von lediglich vier Monaten um mit Betriebsrat und Gewerkschaft einen tragfähigen Interessenausgleich und Sozialplan zu vereinbaren. Neben den Regelungen zu den Standortschließungen wurden hier auch ergänzende Betriebsvereinbarungen abgeschlossen, die unserem Mitglied weiteres Einsparpotential durch die Verringerung von betriebsvereinbarungsoffenen Leistungen aus dem Tarifvertrag ermöglichten. Kurz vor dem Abschluss der Maßnahmen ergab sich dann noch die Option, 50 Arbeitnehmer/-innen auf einen neuen Arbeitgeber übergehen zu lassen, um so die Kosten des Sozialplanes weiter reduzieren zu können.

Auch hier trugen wir zu einer pragmatischen und guten Lösung bei: Alle betroffenen Mitarbeiter/-innen wurden in eine eigene Abteilung versetzt und von dort im Rahmen eines Betriebsteilüberganges erfolgreich in eine neue Gesellschaft überführt, die dann an den neuen Arbeitgeber übergehen konnte.

Am Ende konnten die Schließungen nach Wunsch des Unternehmens und unter Einhaltung des Sozialplanvolumens umgesetzt und so eine Insolvenz vermieden werden.